10. Seminarkongress "Leitender Notarzt"
Kurs ist bereits ausgebucht.

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
Inzwischen führte die Arbeitsgemeinschaft Intensivmedizin e.V. über 108 Seminarkongresse zur Erlangung der Qualifikation Fachkunde Rettungsdienst bzw. Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin durch.

Mehr als 15.000 Notärzte wurden hierbei ausgebildet.
Aufgrund zahlreicher Anfragen, vor allem unserer ehemaligen Teilnehmer können wir Ihnen nach längerer detaillierter Planung den neuen Seminarkurs ´Leitender Notarzt´ anbieten.
Wir bieten ein oder zwei Mal jährlich diesen Kompaktkurs an, der eng an die Richtlinien gemäß der Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) angelehnt ist.
Die Fortbildung zum Leitenden Notarzt ist anspruchsvoll und bedarf intensiver Zusammenarbeit und Austausch zwischen Referenten und Kursteilnehmer.
Bedingt durch Praktika in Kleingruppen, wie Planspiele, Funk-, Sichtungsübung und Großunfall mit Massenanfall von Verletzen sind die Kursplätze leider sehr begrenzt.
Daher können nur vollständige Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteinganges berücksichtigt werden.
Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) und der
Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI)
Rechtzeitig vor Kursbeginn beantragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber:

- Übernahme der Kongressgebühren gemäß BAT
- Freistellung vom Dienst, resp. Gewährleistung von Fortbildungsurlaub

Wir freuen uns Sie bald in Arnsberg begrüßen zu dürfen und verbleiben

mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. med. Kurosch Moussazadeh
- für die AIM -

Voraussetzung für den Einsatz als Leitender Notarzt
(gemäß Bundesärztekammer vom 25.02.1988)
1. Der LNA muss umfassende Kenntnisse in der Notfallmedizin besitzen und regelmäßig im
Rettungsdienst tätig sein.
2. Der LNA muss den Fachkundenachweis Rettungsdienst besitzen oder eine gleichwertige
Fortbildung nachweisen.
3. Der LNA muss eine spezielle Fortbildung entsprechend der Empfehlungen der Bundesärztekammer
nachweisen.
4. Der LNA muss Detailkenntnisse der regionalen Infrastruktur des Rettungs- und Gesundheitswesens
verfügen.
5. Der LNA muss sich in Fachfragen seines Aufgabengebietes fortbilden.
6. Der LNA sollte eine Gebietsanerkennung eines Gebietes mit Tätigkeit in der Intensivmedizin
besitzen.

Übergabe des ersteintreffenden Notarztes an den LNA
Großaufgebot von Einsatzkräften
Unfall
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